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Gemeinden & Behörden
Bewilligungen Gemeinden / Polizei & Strassensicherung / Naturschutz / Forstamt & Waldverordnungen


Bewilligungen Gemeinden

Um einen Distanzritt organisieren zu können braucht es Bewilligungen von den Gemeinden. Dies vor allem für das Befahren von Wald- und Flurwegen (in der Regel mit Fahrverboten belegt), für die ganze Woche (Markieren der Strecke, Anfahren der durch den Veranstalter betreuten Groompunkte, Notfallauto). Auch wenn keine Fahrverbote tangiert sind, wird die Gemeinde so über den Anlass informiert. Manche Gemeinden werden Anforderungen stellen (Bsp. Sicherung von Strassen, Schritt-Passagen, Absprache mit Forstamt oder dem Kanton) - diesen ist strikte Folge zu leisten. Manche Gemeinden werden zudem eine Rechnung für die Bewilligung stellen - dies ist vorsorglich zu budgetieren.


Dem Schreiben muss die Streckenkarte beigelegt werden!


Bewilligungen sollten früh genug eingeholt werden, damit dem Organisieren des Anlasses
nichts mehr im Weg steht! (i.d.R. 6 Monate vorher)


Beispiel Brief DR Freiamt (Veranstaltungsort Gemeinde) [Word]
Beispiel Brief DR Freiamt (restliche Gemeinden) [Word]

 

Polizei & Strassensicherung

Sollten gefährliche oder unübersichtliche Strassenüberquerungen auf der Strecke liegen, lohnt es sich mit der Regionalpolizei Kontakt aufzunehmen. Eine Strassensicherung gilt in erster Linie nicht dem Anhalten der Autos für die Reiter (Reiter kennen das Strassenverkehrsgesetz!), sondern der Sicherheit der Fahrzeuglenker (Situation, dass Lenker erschrickt, wenn plötzlich ein Pferd auf der Strasse ist).


Am Freiämter 2012 wurden private volljährige Personen für die Strassensicherung eingesetzt.
Bedingung war das Tragen einer Leuchtweste und das Verwenden einer Stablampe.

 

Naturschutz

Führt die Strecke durch Naturschutzgebiet muss mit dem entsprechenden Amt Kontakt aufgenommen werden. Möglicherweise wird dieses einige Auflagen stellen. Bsp. die Pflicht Hunde an der Leine zu führen oder gar ein komplettes Hundeverbot (Jungtiere, Bodenbrüter).

 

Forstamt & Waldverordnungen

Es lohnt sich ebenfalls einen Blick in die Regionalen- und Kantonalen Waldverordnungsgesetze zu werfen. Bsp. ist es im Kanton Aargau nicht bewilligungspflichtig einen Anlass zu organisieren, wenn weniger als 400 Personen im Wald sind.


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